Impressum
Milchtierherden-Betreuungs- und Forschungsgesellschaft mbH (MBFG)
An der Feldmark 16 · 31515 Wunstorf
Tel.: 0 50 31 - 97 590 - 0
Fax: 0 50 31 - 96 90 95
E-Mail: info@mbfg.de
Unternehmensform: GmbH
Handelsregister: HRB 111333 Amtsgericht Hannover
Umsatzsteuer-IdNr.: DE117703001
Geschäftsführer:
Dr. med. vet. Thomas Peters
Betrifft Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer:
Frau Dr. Entorf, Frau PD Kadlec, Frau von Lom, Frau Dr. Müller, Herr Dr. Peters und Frau Dr. Ramm führen die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung Tierarzt. Diese wurde ihnen in Deutschland verliehen. Die Anschrift der aktuell für die Zulassung zur tierärztlichen Berufsausübung zuständigen Institution lautet: Tierärztekammer Niedersachsen, Fichtestr. 13, 30625 Hannover, Postfach 69 02 39, 30611 Hannover
Die Dres. Entorf, Müller, Peters und Ramm erhielten ihre Doktortitel von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (Tierärztliche Hochschule Hannover, Bünteweg 2, 30559 Hannover, Postfach 71 11 80, 30545 Hannover). Frau PD Kadlec erhielt ihre Titel PhD, Privatdozentin sowie Fachtierärztin für Mikrobiologie ebenfalls von der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover.
Die oben genannten Tierärzte sind Mitglieder der Tierärztekammer Niedersachsen. Für sie gelten die im Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) in der Fassung vom 8. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. März 2024, niedergelegten berufsrechtlichen Regelungen. (Siehe unter www.tknds.de/tieraerzte/gesetze-verordnungen)
Zudem haben sie die Bundestierärzteordnung vom 20. November 1981, zuletzt geändert am 15. August 2019, zu beachten. (Siehe www.gesetze-im-internet.de/bt_o/BJNR004160965.html)
Ferner unterliegen sie der Berufsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen in der Fassung vom 20. November 2013, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2022. (Siehe ebenfalls unter www.tknds.de/tieraerzte/gesetze-verordnungen)
Die Dres. T. Peters, J. Ramm und K. Kadlec besitzen die Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern (der Risikogruppen 1 und 2 im Sinne der Biostoffverordnung) gemäß § 44 Infektionsschutzgesetz. Zudem sind die im mikrobiologischen Labor der MBFG durchgeführten Tätigkeiten gemäß § 49 Infektionsschutzgesetz angezeigt.
Gemäß § 2 Tierseuchenerregerverordnung ist der MBFG die Erlaubnis zum Arbeiten mit in Milch und Milcherzeugnissen vorkommenden vermehrungsfähigen Bakterien und ähnlichen Organismen und Pilzen oder vermehrungsfähigen Teilen solcher Erreger, soweit diese Erreger oder Erregerteile hinsichtlich des von Ihnen ausgehenden Infektionsrisikos in die Risikogruppen 1 oder 2 eingestuft sind oder vergleichbar einzustufen wären, erteilt worden.
Betrifft Urheberrechte:
Alle in dieser Internetpräsenz der MBFG enthaltenen Texte, Bilder und Grafiken sowie das Layout dieser Website unterliegen dem Urheberrecht.
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Dr. med. vet. Thomas Peters